Berufsstarter: Sicherheit von Anfang an
DÜSSELDORF. Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket, das die gesetzliche Rentenversicherung für sie bereit hält. So können sie beispielsweise bei einer durch einen Arbeitsunfall verursachten Erwerbsminderung eine Rente erhalten.
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Achtung Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt für die Rente!
DÜSSELDORF. In den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärt, dass auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermieden werden kann.
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Ausbildungssuche zählt für die Rente!"
Ferienjobs: Mit oder ohne Sozialabgaben?
DÜSSELDORF: Ob Kellnern, Babysitten oder Zeitungen austragen – mit Ferienjobs bessern viele Schüler und Studierende ihre Kasse auf. Hierbei gilt: Wer nur gelegentlich kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
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Waisenrente für Volljährige bei Ausbildung
DÜSSELDORF. In diesen Wochen beenden viele junge Menschen ihren Schulbesuch und starten ins Berufsleben. Aus diesem Anlass weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland darauf hin, dass Waisenrenten dann enden können.Denn Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur gezahlt, wenn die Waise sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt.
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