Rentenblicker erklärt Jugendlichen die Altersvorsorge
Rentenblicker erklärt Jugendlichen die Altersvorsorge
DÜSSELDORF. In dem neuen Jugendportal www.rentenblicker.de erklärt die Deutsche Rentenversicherung jungen Menschen die Altersvorsorge. Schüler im Ferienjob, Auszubildende, junge Eltern oder Jugendliche im Freiwilligendienst finden hier lebensnahe Informationen zur Rentenversicherung.
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Rententipp: Die Erziehungsrente
Unterhaltsersatz für Geschiedene
DÜSSELDORF. Geschiedene mit Kindern stehen oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Hier kann eventuell die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente helfen.
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DÜSSELDORF. Wer Kinder erzieht, ist in den ersten drei Jahren nach der Geburt in der Rentenversicherung besonders gut aufgehoben: Ohne einen einzigen Cent an Beiträgen steigt der Rentenanspruch in gleichem Maß, wie bei einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer.
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Nicht immer können Sie nach einer medizinischen Rehabilitation sofort wieder arbeiten gehen. Manche Erkrankungen oder Behinderungen erfordern weitere Maßnahmen. Für diese Fälle gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - früher auch "Berufliche Rehabilitation" genannt.
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