Erstattung von Beiträgen

Versicherte, die ohne einen Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben ausgeschieden sind, können sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen.
Dies betrifft auch Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglicheit der Beitragserstattung.
Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Antrag auf Beitragserstattung auch einen Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie bei Überweisung der Erstattungsbeträge auf ein Konto im Ausland eine Zahlungserklärung benötigen.
Hier finden Sie einen Antrag auf Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge.
Der Großdruck soll blinden und sehbehinderten Menschen Formulare in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich machen. In diesen Formularen wurden das Schriftbild und der Kontrast an die Wahrnehmungsfähigkeiten der Zielgruppe angepasst, ausfüllbare Felder deutlich sichtbar gemacht und ausreichend Platz für die Beantwortung der Fragen geschaffen. Ferner wurde das Großdruckformular für die Sprachausgabe mittels Bildschirmleseprogrammen optimiert. Inhaltlich unterscheiden sich die Großdruckformulare nicht von den übrigen Formularen.
Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.

Stand: 10.02.2010

Nummer Titel Stand
V900 Antrag auf Beitragserstattung 10.02.2010
V900 Großdruck Antrag auf Beitragserstattung - Großdruck 10.02.2010

Deutsche Rentenversicherung - Rheinland

28.05.2010