Achtung Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt für die Rente!
DÜSSELDORF. In den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärt, dass auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermieden werden kann. Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen.
Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine finanzielle Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, ihren Versichertenältesten, am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048013 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf betreut acht Millionen Versicherte und zahlt rund 1,4 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Spanien, Belgien, Israel und Chile auch bundesweit.
Erscheinungsdatum:
22.06.2010
Deutsche Rentenversicherung - Rheinland
30.06.2010