Ferienjobs: Mit oder ohne Sozialabgaben?
DÜSSELDORF: Ob Kellnern, Babysitten oder Zeitungen austragen – mit Ferienjobs bessern viele Schüler und Studierende ihre Kasse auf. Hierbei gilt: Wer nur gelegentlich kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Wer seinen Verdienst brutto für netto behalten möchte, sollte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbaren. Diese Zeit darf auch bei mehreren Jobs in einem Jahr nicht überschritten werden. Die Höhe des Gehalts spielt dabei keine Rolle
Anders geregelt sind Dauerarbeitsverhältnisse in geringfügigem Umfang. Hierbei darf ein Arbeitnehmer bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Der Arbeitgeber zahlt für den geringfügig Beschäftigten Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung
Dabei kann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent aus eigener Tasche dazugezahlt werden. Durch dieses Aufstocken kann sich der Versicherte den vollen Schutz der gesetzlichen Ren-tenversicherung sichern.
Weitere Auskünfte gibt es in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bei ihren Versichertenältesten und den Mitarbeitern am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.
Erscheinungsdatum:
29.06.2010
Deutsche Rentenversicherung - Rheinland
30.06.2010