Hinzuverdienst bei Renten wegen Alters und Erwerbsminderung
Sie können eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Je nach Höhe der Teilrente ergeben sich jeweils unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen.
Teilrentenbezug und Vollrentenbezug und Hinzuverdienst
Sie können eine Rente wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder 2 Drittel der Vollrente. Je nach Höhe der Teilrente ergeben sich jeweils andere Hinzuverdienstgrenzen.
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Hinzuverdienst / Rentenhöhe
Wer die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe bezieht, darf 400 Euro brutto hinzuverdienen.
Wer mehr verdient, kann diese Rente auch in Höhe von 3/4-, 1/2- oder 1/4-Rente beziehen.
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Hinzuverdienst / Rentenhöhe
Es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich unter anderem aus dem persönlichen Verdienst der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Leistungsminderung ergeben.
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Deutsche Rentenversicherung - Rheinland
08.09.2011









